Information für alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer zur Wasserzählerablesung für das Jahr 2024-1


Sie haben von uns dazu Anfang Dezember per Post für jeden auf Ihrem Grundstück gemeldeten Zähler ein Kundenanschreiben mit einer entsprechenden Ablesekarte und anschaulichen Anleitung zur Selbstablesung erhalten.

Bitte übermitteln Sie uns Ihre Zählerstände auf einem der in unserem Anschreiben angebotenen Wege (per Internet oder Postversand).

Sollten wir bis zum 06.01.2025 keinen Zählerstand von Ihnen erhalten, werden wir Ihren Zählerstand anhand Ihres Vorjahresverbrauchs schätzen und diesen Schätzwert Ihrer Gebührenabrechnung zugrunde legen.

Wir bedanken uns ganz herzlich für Ihre Unterstützung.

Ihre Verbandsgemeindewerke