WASSERQUALITÄT & -härte
Trinkwasser ist das am besten und häufigsten kontrollierte Lebensmittel und kann durch nichts ersetzt werden Es enthält für den menschlichen Organismus lebenswichtige Mineralstoffe und Spurenelemente wie z.B. Natrium, Magnesium und Calcium.
Die Versorgung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser in stets ausreichender Menge ist die unerlässliche Voraussetzung für eine Siedlungstätigkeit und die Entwicklung von Gemeinden. Darüber hinaus spielt Wasser eine große Rolle als unersetzlicher Rohstoff der landwirtschaftlichen, gewerblichen und industriellen Betriebe.
Die Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land bezieht das zur Belieferung ihrer Verbraucher benötigte Trinkwasser vom Zweckverband Wasserversorgung "Westpfalz" in Weilerbach als eine von insgesamt sieben, dem Verband angegliederten Verbandsgemeinden.
In enger Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt, sowie anerkannten unabhängigen Fachlaboren werden in regelmäßigen Abständen Wasserproben aus dem Gebiet unserer Verbandsgemeinde untersucht. Darüber hinaus beauftragt unser Trinkwasserlieferant, der Zweckverband Wasserversorgung "Westpfalz", eine jährlich durchzuführende chemisch-physikalische Trinkwasseruntersuchung gemäß der Trinkwasserverordnung. Mehr Informationen hierzu sind beim Zweckverband Wasserversorgung "Westpfalz" erhältlich.
In der aktuellen Gesamtbeurteilung dieser Untersuchung wird attestiert, dass die Anforderungen der Trinkwasserverordnung in vollem Umfang erfüllt, und alle festgesetzten Grenzwerte eingehalten werden.
Die Wasserhärte ist ein Maß für den Gehalt an gelösten, natürlich vorkommenden Calcium- und Magnesiumverbindungen im Wasser. Je höher der Gehalt ist, desto härter ist das Wasser.
Härtebereich | Calciumcarbonat je Liter | °dH |
Weich | weniger als 1,5 Millimol | entspricht 8,4 °dH |
Mittel | 1,5 bis 2,5 Millimol | entspricht 8,4 bis 14 °dH |
Hart | mehr als 2,5 Millimol | entspricht mehr als 14 °dH |
Quelle: www.wasser.de
Das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz unserer Verbandsgemeindewerke entspricht nach § 14 TrinkwG und § 8 Waschmittelgesetz dem Härtebereich 1 (weich).
Unser Trinkwasserlieferant, der Zweckverband Wasserversorgung "Westpfalz", stellt Detailergebnisse seiner regelmäßigen Trinkwasseruntersuchungen zur Verfügung.