Gebühren und Beiträge

Tarife Abwasserbeseitigung

Zur Deckung des Finanzbedarfes für die Errichtung und Erneuerung der Abwasserbeseitigungsanlagen, sowie für die laufende Unterhaltung der Abwasserbeseitigung erheben die Verbandsgemeindewerke Gebühren und Beiträge.

Die geltenden Tarife unterteilen sich in zwei Abrechnungsbereiche, die den ehemaligen Gebieten der Verbandsgemeinden Alsenz Obermoschel und Rockenhausen entsprechen:

Abrechnungsbereich Alsenz-Obermoschel


Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land hat die Abgabensätze für den Abrechnungsbereich Alsenz-Obermoschel auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes, sowie der aktuellen Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung festgesetzt, die in Verbindung mit dem Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen vom 12.02.2019 wie folgt gelten:

  • für einmalige Beiträge mit Beschluss vom 17.09.2020 und sofortiger Wirkung bis auf Weiteres
  • für laufende Entgelte mit Beschluss vom 09.02.2023 und Wirkung ab 01.01.2023 bis auf Weiteres

1. Laufende Entgelte

a) Schmutzwasser

1. Schmutzwassergebühr pro m³ Schmutzwasser                                    3,34 €

    für die leitungsgebundene Schmutzwasserentsorgung und für das Einsammeln, die Abfuhr und die Beseitigung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und Schmutzwasserentsorgung aus geschlossenen Gruben

2. Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser

     pro m² beitragspflichtige Grundstückfläche                                          0,10 €

b) Niederschlagswasser

1. Niederschlagswassergebühr pro m² bebaute,

    befestigte und angeschlossene Fläche                                                     0,17 €

2. Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser

     pro m² beitragspflichtige Grundstückfläche                                           0,17 €

2. Einmalige Beiträge

für die erstmalige Herstellung

a) Schmutzwasser

1. Anteil für  Abwassersammelleitungen (Straßenleitungen, einschließlich Hausanschlüsse) im öffentlichen Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze

pro m² beitragspflichtige Grundstücksfläche                   3,10 €

 

2. Anteil für die übrigen Anlagen (Kläranlagen, Verbindungssammler, Regenentlastungsbauwerke etc.)

pro m² beitragspflichtige Grundstücksfläche                   0,80 €


b) Niederschlagswasser

1. Anteil für Abwassersammelleitungen (Straßenleitungen einschließlich Hausanschlüsse) im öffentlichen Bereich

bis zur privaten Grundstücksgrenze

pro m² beitragspflichtige Grundstücksfläche                    1,68 €

 

2. Anteil für die übrigen Anlagen (Kläranlagen, Verbindungssammler, Regenentlastungsbauwerke etc.)

pro m² beitragspflichtige Grundstücksfläche                     0,19 €


Abrechnungsbereich Rockenhausen


Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Rockenhausen hat die Abgabensätze für einmalige Beiträge mit Beschluss vom 21.12.2011 (mit Wirkung ab 01.01.2012 bis auf Weiteres) auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes, sowie der aktuellen Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung festgesetzt, die in Verbindung mit dem Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen vom 12.02.2019 für den Abrechnungsbereich Rockenhausen gelten.

Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nordpfälzer Land hat die Abgabensätze der laufenden Entgelte für den Abrechnungsbereich Rockenhausen mit Beschluss vom 09.02.2023 (mit Wirkung ab 01.01.2023 bis auf Weiteres) auf Grundlage des Kommunalabgabengesetzes, sowie der aktuellen Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung festgesetzt, die in Verbindung mit dem Landesgesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Alsenz-Obermoschel und Rockenhausen vom 12.02.2019 gelten.

1. Laufende Entgelte

a) Schmutzwasser

1. Schmutzwassergebühr pro m³ Schmutzwasser

    für die leitungsgebundene Schmutzwasserentsorgung                              3,72 €

2. Wiederkehrender Beitrag Schmutzwasser

     pro m² beitragspflichtige Grundstückfläche                                                 0,10 €

3. Schmutzwassergebühr pro m³ Schmutzwasser

     für das Einsammeln, die Abfuhr und die Beseitigung von Klärschlamm aus Kleinkläranlagen und Schmutz-

      wasserentsorgung aus geschlossenen Gruben (gem. Beschluss des VG-Rates vom 22.2.2024)

      ab 01.01.2024 bis auf Weiteres:                                                                    17,87 €

b) Niederschlagswasser

1. Niederschlagswassergebühr pro m² bebaute,

    befestigte und angeschlossene Fläche                                                           0,36 €

2. Wiederkehrender Beitrag Niederschlagswasser

    pro m² beitragspflichtige Grundstückfläche                                                  0,04 €

2. Einmalige Beiträge für die erstmalige Herstellung

a) Schmutzwasser

1. Anteil für Abwassersammelleitungen (Straßenleitungen, einschließlich Hausanschlüsse) im öffentlichen Bereich

    bis zur privaten Grundstücksgrenze

    pro m² beitragspflichtige Grundstückfläche              5,37 €

 

2. Anteil für die übrigen Anlagen (Kläranlagen, Regenentlastungsbauwerke)

    pro m² beitragspflichtige Grundstückfläche               1,31 €

 

b)  Niederschlagswasser

1. Anteil für die Abwassersammelleitungen (Straßenleitungen einschließlich Hausanschlüsse) im öffentlichen Bereich bis zur privaten Grundstücksgrenze

    pro m² beitragspflichtige Grundstückfläche               11,10 €                                                                     

 

 

2. Anteil für die übrigen Anlagen (Kläranlagen, Verbindungssammler Regenentlastungsbauwerke etc.)

    pro m² beitragspflichtige Grundstückfläche                1,98 €