EU-Wasserrahmenrichtlinie


Um den Zielen eines modernen Gewässerschutzes gerecht zu werden, wird einiges getan. Es werden umfangreiche Informationen über den Zustand unserer Gewässer erhoben und in Beziehung zu den vielfältigen Belastungen gesetzt. Besonders an der Wasserrahmenrichtlinie ist, dass Gewässer flussgebietsbezogen, also von der Quelle bis zur Mündung betrachtet werden. Außerdem werden sie nun nicht mehr nur nach ihrer chemischen Wasserqualität beurteilt. Seit der Einführung der WRRL werden auch Tiere und Pflanzen im Gewässer und die Gewässerstrukturen zur Bewertung des Gewässerzustands herangezogen. Auf dieser Wissensbasis werden Maßnahmen zur Verbesserung des Gewässerzustands abgeleitet und regelmäßig in sogenannten Bewirtschaftungsplänen und Maßnahmenprogrammen dokumentiert. Diese Pläne und Programme bilden die Handlungsgrundlage für den Gewässerschutz in Deutschland und der Europäischen Union.


Ziel der Richtlinie ist das Erreichen

  • des guten ökologischen und chemischen Zustands aller natürlichen Oberflächengewässer in der EU (Art. 4.1 WRRL)
  • des guten ökologischen Potenzials und guten chemischen Zustands für künstliche und natürliche, aber erheblich veränderte Gewässer (Art. 4.1 WRRL)
  • und des guten chemischen und mengenmäßigen Zustands im Grundwasser (Art. 4.1 WRRL).

Gemeint ist damit, dass in allen Gewässern wieder möglichst naturnahe Strukturen mit einer möglichst geringen Schadstoffbelastung entstehen sollen und dies auch wieder ein Lebensraum für die dort typischen Tiere und Pflanzen hervorbringt.

Weitere Informationen zur Umsetzung der EU-WRRL erhalten Sie unter folgenden Links:
https://www.umweltbundesamt.de/wasserrahmenrichtlinie#undefined
https://www.bmuv.de/themen/wasser-und-binnengewaesser/gewaesserschutzpolitik/deutschland/umsetzung-der-wrrl-in-deutschland
https://wrrl.rlp.de/wrrl-grundlagen/organisation