Bebauungspläne
Nach § 8 Abs.1 BauGB enthält der Bebauungsplan die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung. Die Gemeinde setzt für einen bestimmten Geltungsbereich fest, wie sich diese Fläche weiter entwickeln soll. Der Bebauungsplan setzt die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die Bauweise verbindlich fest. Darüber hinaus werden die öffentlichen Verkehrsflächen, die öffentlichen und privaten Grünflächen und die naturschutzrechtlich erforderlichen Kompensationsflächen festgesetzt. Der Bebauungsplan dient außerdem als Grundlage für die Verkehrserschließung und die Infrastrukturausstattung.
In den Bebauungsplänen werden gestalterische Vorschriften wie die Festlegung der Gebäudehöhe, der Traufhöhe, Vorgaben für die Dachneigung und die Farbe sowie das Material zur Dacheindeckung integriert. Auch Aspekte wie Immissionsschutz und Denkmalschutz werden berücksichtigt.
Der Bebauungsplan umfasst im Allgemeinen die Planzeichnung, die Textlichen Festsetzungen, die Begründung und den Umweltbericht. Je nach Plangebiet können auch fachliche Gutachten Bestandteil eines Bebauungsplans sein.
Die folgenden Bebauungspläne dienen als erste Informationsquelle und erheben keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Diese Unterlagen enthalten keine rechtsverbindliche Aussage über die Zulässigkeit eventueller Bauvorhaben und Nutzungen. Verbindliche Auskünfte sind nur über die im Rathaus in Papierform vorliegenden Bebauungspläne möglich. Die vollständigen Unterlagen der Bebauungspläne können in der Abteilung Umwelt, Planen und Bauen im Rathaus, 3. Obergeschoss, während der Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung eingesehen werden.