Bauleitpläne im Verfahren
Während des Aufstellungsverfahrens von Bauleitplänen bekommen die Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit, sich zu den Planvorstellungen der Kommune zu äußern. Ebenso teilen die Behörden während des Planungsprozesses ihre Stellungnahmen mit. Die jeweiligen Vorschläge werden den städtischen Gremien vorgetragen, welche entscheiden, ob diese im Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan berücksichtigt werden. Es folgt die Beschlussfassung im Gemeinderat sowie die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Verbandsgemeinde. Erst mit der Bekanntmachung tritt die Satzung in Kraft.
Die aktuellen Bauleitpläne, die sich im Verfahren befinden, werden unter "Öffentliche Bekanntmachungen" veröffentlicht.