Öffentliche Vergabe - Sofortige Beschwerde beim Beschwerdegericht einlegen
Leistungsbeschreibung
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer können Sie sofortige Beschwerde beim Beschwerdegericht einlegen. Hierfür gilt eine Frist von zwei Wochen ab der Zustellung der Entscheidung der Vergabekammer.
Die sofortige Beschwerde hat eine aufschiebende Wirkung gegenüber der Entscheidung der Vergabekammer.
Verfahrensablauf
Sie müssen die sofortige Beschwerde schriftlich einlegen, begründen und folgendes angeben:
- Erklärung, inwieweit Sie die Entscheidung der Vergabekammer anfechten möchten und eine abweichende Entscheidung beantragen
- Angabe der Tatsachen und Beweismittel, auf die sich Ihre Beschwerde stützt
Die Beschwerde muss durch eine Anwältin oder durch einen Anwalt unterzeichnet sein. Ausnahme: Juristischen Personen des öffentlichen Rechts benötigen keine anwaltliche Unterschrift.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die sofortige Beschwerde richtet sich nach dem Gerichtskostengesetz und ist damit abhängig vom Streitwert.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Typisierung
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