Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe) beantragen
Leistungsbeschreibung
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Spezielle Hinweise für - Kreis DonnersbergkreisIm Donnersbergkeis bekommen Sie Informationen hierzu bei Ihrer zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen. Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft. Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie z. B. eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Spezielle Hinweise für - Kreis Donnersbergkreis1_Antrag_EGH_Volljährige aktualisiert 13.06.2024.docx.pdf
1_Anlage_Grundsicherung_Wirtschaftliche_Belastungen_2024.pdf
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung.